Umwandlung einer Busse in Freiheitsstrafe
Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass eine Busse, die der Gebüsste schuldhaft
nicht bezahlt, in eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem
Tag und höchstens drei Monaten umgewandelt wird.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass zwischen Bezahlen der Busse und
Absitzen der Freiheitsstrafe gewählt werden kann. Vielmehr kommt der Vollzug
einer Ersatzfreiheitsstrafe erst dann zur Anwendung, wenn der Bussenbetrag
selbst nach eingeleitetem und durchgeführtem Betreibungsverfahren vom
Gebüssten nicht erhältlich gemacht werden kann.