Berechnung Unterhalt nach der zweistufigen Methode
Die zweistufige Methode ist für alle finanziellen Verhältnisse geeignet, in denen die Ehegatten – trotz allenfalls guten Verhältnissen – nichts angespart haben oder die bisherige Sparquote durch die trennungsbedingten Mehrkosten aufgebraucht wird. Zweistufig bedeutet, das zuerst der Bedarf aller unterhaltsberechtigten Kinder und Ehegatten dem Gesamteinkommen der Familie gegenübergestellt und anschliessend ein allfälliger Überschuss verteilt wird (BGE 140 III 337 E.4.2.2. mit Hinweisen). Reicht das bisherige Familieneinkommen für die Führung zweier Haushalte bei gleich bleibender Lebenshaltung nicht aus, haben alle Familienmitglieder Abstriche an der bisherigen Lebenshaltung zu machen und müssen allenfalls auf das Vermögen zurückgreifen.