Autofahren und gleichzeitig SMS schreiben
Wer sich während dem Lenken von einem Motorfahrzeug mit dem Schreiben einer
SMS beschäftigt, macht sich einer groben Verletzung der Verkehrsregeln
schuldig, selbst wenn dies bei guten nächtlichen Verhältnissen auf einer
wenig befahrenen Strecke geschieht. Das Bundesgericht begründete diesen
kürzlich gefällten Entscheid damit, dass wenn sich zum gegebenen Zeitpunkt
an der betreffenden Stelle ein Fahrradfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer
aufgehalten hätten, der Autolenker nicht in der Lage gewesen wäre, einen
Zusammenstoss zu verhindern.
Eine grobe Verkehrsregelverletzung begeht, wer durch seine Fahrweise eine
ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.
Dabei muss eine wichtige Verkehrsvorschrift in objektiv schwerer Weise
missachtet und die Verkehrssicherheit ernstlich gefährdet werden. Dass der
Lenker das Fahrzeug ständig so beherrschen muss, dass er seinen
Vorsichtspflichten nachkommen kann, stellt eine wichtige Verkehrsvorschrift
dar. Er muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er
darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des
Fahrzeugs erschwert, und hat dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit
insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und
Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.