Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Versicherungen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den ausscheidenden Arbeitnehmer darüber zu
informieren, dass er die Möglichkeit hat, von einer bestehenden
Kollektiv-Krankentaggeldversicherung in die Einzel-Taggeldversicherung
überzutreten. Will der ausscheidende Arbeitnehmer von diesem Übertrittrecht
Gebrauch machen, hat er dies der zuständigen Versicherungsgesellschaft
innert drei Monaten mitzuteilen.
Der Arbeitnehmer hat nach seinem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis sodann
auch die Möglichkeit, die Nichtbetriebsunfallversicherung weiterzuführen.
Die Frist zu einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Versicherer
beträgt 30 Tage ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schliesslich besteht
noch während eines Monats seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nachdeckung für die Risiken von Tod und Invalidität durch die bisherige
Pensionskasse.