Antippen der Bremse aus Notwehr
Das Vortäuschen einer Bremsung kann einen zu nah aufgeschlossenen Fahrzeuglenker zum Bremsen veranlassen, weil sich dieser nicht darauf verlassen kann, dass der vordere Lenker die Bremsen lediglich antippt. In einem kürzlich veröffentlichten Entscheid stellten die Richter in Lausanne nun aber klar, dass unter Umständen das Antippen der Bremse bzw. das Aufleuchten-Lassen der Bremslichter ohne Geschwindigkeitsreduktion doch als angemessene Abwehr der Gefährdung in Frage kommen kann, wenn das hintere Fahrzeug zu nahe aufschliesst. Bei Gegenverkehr oder wenn hinter dem zu nahe aufgeschlossenen Fahrzeug weitere Fahrzeuge folgen, dürfte die Abwehr der Gefährdung allerdings nicht als angemessen erscheinen.