Name nach Scheidung
Der Ehegatte, der seinen Namen bei der Heirat geändert hat, behält den erworbenen Familiennamen nach der Scheidung. Es besteht für diesen Ehegatten allerdings die Möglichkeit, gegenüber dem Zivilstandsamt eine Erklärung abzugeben, dass er den angestammten Namen oder den Namen, den er vor der Ehe getragen hat, wieder führen will. Diese Erklärung muss innert Jahresfrist seit der rechtsgültigen Scheidung abgegeben werden.