Biss auf Olivenstein ist ein Unfall
In der Rechtsprechung gilt als Unfall die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper. Während das Bundesgericht noch vor einigen Jahren den Stein in einer gedörrten Zwetschge im "Tutti-Frutti" als einen nicht aussergewöhnlichen Faktor bezeichnete, kam es nun in einem neuen Entscheid zum Schluss, dass der Biss auf einen Olivenstein einen Unfall darstellt, wenn die Oliven als entsteint verkauft werden. Anderes würde gemäss Bundesgericht nur gelten, wenn die Verpackung einen unübersehbaren Hinweis enthalten würde.