Anordnung einer Mediation als Kindesschutzmassnahme
Die Anordnung einer Mediation gegen den Willen der Eltern ist im Zusammenhang mit der Ausübung des Besuchsrechts sowie bei gestörter Beziehung zwischen den Eltern vom Bundesgericht als zulässige Kindesschutzmassnahme erklärt worden. Mediation ist ein aussergerichtliches Verfahren zur einvernehmlichen Lösung von Konflikten. Der Mediator fördert gezielt die Kommunikation, die Kooperation sowie das gegenseitige Verständnis zwischen den beiden Elternteilen. Der Mediator unterstützt dabei die Eltern bei der konstruktiven Entwicklung von optimalen und dauerhaften Vereinbarungen, die möglichst die Interessen aller Beteiligten, insbesondere auch der Kinder, abdecken. Die Frage nach der Schuld oder Unschuld steht nicht im Zentrum.