Konkubinatsklausel
Enthält eine Scheidungsvereinbarung keine Konkubinatsklausel, darf daraus nicht geschlossen werden, die Parteien hätten vereinbart, dass ein Konkubinat seitens des unterhaltsberechtigten Ehegatten keinen Einfluss auf den nachehelichen Unterhaltsanspruch haben soll. Nach einem knapp zehnjährigem Konkubinat (oder eventuell schon vorher) rechtfertigt sich die Aufhebung des Unterhaltsbeitrages rückwirkend ab Einreichung einer Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils.