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Entzug des Führerausweises auf Probe

Muss einem Inhaber des Führerausweises auf Probe der Ausweis entzogen werden, erhält er einen neuen Führerausweis auf Probe und gleichzeitig wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Muss der Führerausweis innerhalb der Probezeit ein zweites Mal entzogen werden, wird der Ausweis annulliert. Ein neuer Lernfahrausweis kann daraufhin nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der zweiten Widerhandlung und nur beim Vorliegen eines positiv ausgefallenen verkehrspsychologischen Gutachtens ausgestellt werden.